Bundesanstalt für Arbeit

Bundesanstalt für Arbeit

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Bundesanstalt für Arbeit,
 
Abkürzung BA, Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, errichtet 1952, bis 1969 unter der Bezeichnung Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; Sitz: Nürnberg. Die der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung unterstellte BA ist Trägerin der Aufgaben nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und führt danach u. a. die Arbeitslosenunterstützung, die Arbeitsvermittlung (seit 1994 ist auch die Arbeitsvermittlung durch Dritte, so genannte gewerbliche Arbeitsvermittlung, mit Erlaubnis der BA zulässig) und die Berufsberatung durch. Außerdem ist sie für die Entscheidung über einen Kindergeldanspruch zuständig; zur Auszahlung des Kindergeldes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die BA bei dessen Befreiung. Die BA gliedert sich in die Hauptstelle, elf Landesarbeitsämter und 184 Arbeitsämter. Die Selbstverwaltungsorgane setzen sich drittelparitätisch aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und von öffentlichen Körperschaften zusammen.
 
Die BA erhebt für die Durchführung ihrer Aufgaben von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beiträge, soweit die Mittel nicht durch Umlagen aufgebracht werden. Der Beitragssatz ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich. Kann der Bedarf der BA aus den Einnahmen und den Umlagen nicht gedeckt werden, gewährt der Bund Darlehen beziehungsweise Zuschüsse.
 
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist seit 1967 die der BA angeschlossene Forschungseinrichtung, die ihre Forschungsergebnisse in zahlreichen Veröffentlichungen (u. a. »Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung«, seit 1970) zur Verfügung stellt. (Arbeitsmarkt)

Universal-Lexikon. 2012.

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